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B2B-Plattformnutzungsbedingungen für Apotheken

Präambel

Der Plattformbetreiber betreibt einen geschlossenen elektronischen B2B-Marktplatz für den Handel mit Medizinalcannabis zwischen zugelassenen pharmazeutischen Unternehmern bzw. Herstellern und öffentlichen Apotheken in Deutschland (nachfolgend „Plattform“).

Die Plattform dient ausschließlich der Bereitstellung einer technischen Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, über welche registrierte Hersteller Informationen über verfügbare Produkte veröffentlichen und registrierte Apotheken Informationen über diese Produkte abrufen sowie Bestellanfragen an Hersteller übermitteln können.

Der Plattformbetreiber tritt weder als Verkäufer oder Käufer noch als Handelsvertreter, Handelsmakler oder sonstiger Vertreter einer Vertragspartei auf. Er übernimmt insbesondere keine Vertriebs-, Lager-, Transport-, Zahlungs- oder Inkassodienstleistungen und wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei der zwischen Herstellern und Apotheken geschlossenen Kaufverträge.

Die Nutzung der Plattform erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Plattformnutzungsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Plattformnutzungsbedingungen regeln die Registrierung sowie die Nutzung der Plattform durch öffentliche Apotheken (nachfolgend „Apotheke“).

(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die Inhaber einer gültigen Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke nach § 2 ApoG sind.

(3) Entgegenstehende oder von diesen Plattformnutzungsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Apotheke finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Plattformbetreiber und einer Apotheke gehen diesen Plattformnutzungsbedingungen vor.

§ 2 Registrierung, Benutzerkonto und Vertragsschluss

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die erfolgreiche Registrierung der Apotheke sowie die Freischaltung eines Benutzerkontos durch den Plattformbetreiber.

(2) Die Registrierung darf ausschließlich durch den Apothekeninhaber oder einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter erfolgen.

(3) Im Rahmen der Registrierung sind sämtliche vom Plattformbetreiber abgefragten Unternehmensdaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Hierzu gehören insbesondere:

  • Name der Apotheke,
  • Anschrift,
  • Betriebserlaubnis,
  • zuständige Aufsichtsbehörde,
  • verantwortlicher Apotheker,
  • Ansprechpartner,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (soweit vorhanden).

(4) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Apothekenbetriebserlaubnis sowie die Vertretungsberechtigung anzufordern und die Freischaltung bis zum Eingang entsprechender Nachweise zurückzustellen.

(5) Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung besteht nicht.

(6) Der Nutzungsvertrag zwischen Plattformbetreiber und Apotheke kommt mit Abschluss des elektronischen Registrierungsprozesses, der ausdrücklichen Zustimmung zu diesen Plattformnutzungsbedingungen sowie der anschließenden Freischaltung des Benutzerkontos durch den Plattformbetreiber zustande.

(7) Der Plattformbetreiber speichert die jeweils gültige Fassung dieser Plattformnutzungsbedingungen sowie Zeitpunkt und Inhalt der elektronischen Zustimmung in revisionsgeeigneter Form.

(8) Die Apotheke ist verpflichtet, sämtliche Registrierungsdaten während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich mitzuteilen oder im Benutzerkonto zu aktualisieren.

§ 3 Vertragsgegenstand und Rolle des Plattformbetreibers

(1) Der Plattformbetreiber stellt eine elektronische B2B-Plattform zur Verfügung, über welche registrierte Hersteller Informationen über verfügbare Medizinalcannabisprodukte veröffentlichen können.

(2) Die Plattform dient ausschließlich der technischen Bereitstellung einer digitalen Informations- und Kommunikationsinfrastruktur zwischen registrierten Herstellern und registrierten Apotheken.

(3) Die Plattform verfolgt nicht den Zweck, Kaufverträge im Namen einer Vertragspartei abzuschließen oder Vertragsverhandlungen zu führen.

(4) Die auf der Plattform veröffentlichten Produktinformationen stellen ausschließlich unverbindliche Produktdarstellungen (invitatio ad offerendum) dar und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.

(5) Erst die durch die Apotheke abgegebene Bestellung stellt das rechtsverbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages gegenüber dem jeweiligen Hersteller dar.

(6) Der jeweilige Hersteller entscheidet eigenverantwortlich über Annahme oder Ablehnung der Bestellung.

(7) Sämtliche weiteren Vertragsverhandlungen, Vertragsänderungen sowie die Durchführung des Kaufvertrages erfolgen ausschließlich unmittelbar zwischen Hersteller und Apotheke.

(8) Der Plattformbetreiber

  • führt keine Vertragsverhandlungen,
  • gibt keine Willenserklärungen für Hersteller oder Apotheken ab,
  • nimmt keine Willenserklärungen entgegen,
  • besitzt keinerlei Abschlussvollmacht,
  • beeinflusst weder Preise noch Vertragsbedingungen,
  • übernimmt keine Zahlungsabwicklung,
  • übernimmt kein Inkasso,
  • übernimmt keine Lagerhaltung,
  • übernimmt keine Logistik,
  • übernimmt keine regulatorischen Funktionen der Vertragsparteien.

(9) Der Plattformbetreiber wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei der zwischen Hersteller und Apotheke geschlossenen Kaufverträge.

§ 4 Nutzung der Plattform

(1) Nach erfolgreicher Registrierung erhält die Apotheke ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränktes Recht, die Plattform im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu verwenden.

(2) Das Benutzerkonto darf ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke der Apotheke genutzt werden. Eine Überlassung des Benutzerkontos an Dritte oder eine gemeinsame Nutzung mit anderen Unternehmen ist unzulässig.

(3) Die Apotheke ist verpflichtet, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(4) Die Apotheke haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Benutzerkontos vorgenommen werden, soweit sie diese zu vertreten hat.

(5) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Benutzerkonten vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu deaktivieren, wenn

  • a) die Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform nicht mehr vorliegen,
  • b) unzutreffende Registrierungsangaben gemacht wurden,
  • c) gegen diese Nutzungsbedingungen erheblich oder wiederholt verstoßen wird,
  • d) behördliche Anordnungen oder gesetzliche Verpflichtungen dies erforderlich machen oder
  • e) konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Benutzerkontos bestehen.

(6) Soweit möglich, wird der Plattformbetreiber die Apotheke vor einer Sperrung informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Hiervon kann abgesehen werden, wenn eine sofortige Sperrung aus rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder regulatorischen Gründen erforderlich ist.

§ 5 Listings, Bestellungen und Zustandekommen von Kaufverträgen

(1) Die auf der Plattform veröffentlichten Produktinformationen werden ausschließlich von den jeweiligen Herstellern bereitgestellt. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.

(2) Die Veröffentlichung eines Produkts auf der Plattform stellt ausschließlich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Durch die Veröffentlichung eines Listings kommt weder ein Kaufvertrag zustande noch gibt der Hersteller ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Die Apotheke kann über die Plattform für ein gelistetes Produkt eine Bestellung abgeben. Mit Zugang der Bestellung beim Hersteller gibt die Apotheke ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages gegenüber dem jeweiligen Hersteller ab.

(4) Der Hersteller entscheidet nach eigenem Ermessen über die Annahme oder Ablehnung der Bestellung. Ein Anspruch der Apotheke auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht nicht.

(5) Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen der Apotheke und dem jeweiligen Hersteller zustande. Der Plattformbetreiber wird weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei und übernimmt keinerlei Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag.

(6) Nach Eingang der Bestellung erfolgt die weitere Kommunikation zwischen Apotheke und Hersteller unmittelbar. Sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung, Änderung oder Beendigung des Kaufvertrages werden ausschließlich zwischen diesen Parteien abgegeben.

(7) Der Plattformbetreiber nimmt weder Bestellungen noch Annahmeerklärungen im eigenen Namen oder im Namen einer Vertragspartei entgegen und leitet auch keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen als Vertreter einer Vertragspartei weiter.

(8) Der Plattformbetreiber übernimmt insbesondere keine Prüfung,

  • a) der Lieferfähigkeit des Herstellers,
  • b) der Verfügbarkeit der Ware,
  • c) der Verkehrsfähigkeit einzelner Chargen,
  • d) der pharmazeutischen Qualität,
  • e) der Preisangaben,
  • f) der Lieferfristen,
  • g) der vertragsgemäßen Erfüllung des Kaufvertrages.

Die regulatorische und vertragliche Verantwortung hierfür verbleibt ausschließlich bei Hersteller und Apotheke.

(9) Reklamationen, Gewährleistungsansprüche, Rückabwicklungen, Rückrufe sowie sonstige Ansprüche aus dem jeweiligen Kaufvertrag sind ausschließlich zwischen Hersteller und Apotheke abzuwickeln.

§ 6 Pflichten der Apotheke

(1) Die Apotheke sichert während der gesamten Dauer der Plattformnutzung zu, im Besitz sämtlicher für ihren Geschäftsbetrieb erforderlichen behördlichen Erlaubnisse zu sein und diese aufrechtzuerhalten.

(2) Die Apotheke verpflichtet sich, sämtliche auf sie anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG), des Apothekengesetzes (ApoG), der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie sonstige einschlägige öffentlich-rechtliche Vorschriften.

(3) Die Apotheke wird die Plattform ausschließlich zu rechtmäßigen geschäftlichen Zwecken nutzen und insbesondere

  • keine unzutreffenden Angaben machen,
  • keine Rechte Dritter verletzen,
  • keine technischen Schutzmaßnahmen umgehen,
  • keine automatisierten Abrufsysteme oder Scraping-Technologien einsetzen,
  • keine Schadsoftware verbreiten,
  • keine Plattformfunktionen missbräuchlich nutzen.

(4) Die Apotheke verpflichtet sich, ausschließlich solche Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte mit der Nutzung der Plattform zu betrauen, die hierzu ordnungsgemäß autorisiert wurden. Sie trägt die Verantwortung für sämtliche Handlungen ihrer Nutzer.

(5) Änderungen der Betriebserlaubnis, der vertretungsberechtigten Personen oder sonstige Umstände, welche die Berechtigung zur Nutzung der Plattform beeinflussen können, sind dem Plattformbetreiber unverzüglich mitzuteilen.

(6) Erlangt die Apotheke Kenntnis von Sicherheitslücken, Manipulationsversuchen, Cyberangriffen oder sonstigen Umständen, welche die Integrität oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigen könnten, wird sie den Plattformbetreiber hierüber unverzüglich informieren.

§ 7 Vergütung

(1) Die Registrierung sowie die Nutzung der Plattform sind für Apotheken unentgeltlich.

(2) Der Plattformbetreiber erhält ausschließlich von den auf der Plattform registrierten Herstellern eine transaktionsabhängige Plattformvergütung für die gegenüber den Herstellern erbrachten Plattformleistungen.

(3) Der Apotheke entstehen gegenüber dem Plattformbetreiber weder Provisionen noch Vermittlungs-, Service- oder Transaktionsgebühren.

(4) Sämtliche Zahlungsansprüche aus den über die Plattform geschlossenen Kaufverträgen bestehen ausschließlich zwischen Apotheke und Hersteller.

§ 8 Neutralität der Plattform und Compliance

(1) Der Plattformbetreiber betreibt die Plattform als neutrale technische Marktinfrastruktur für den Informationsaustausch und die Geschäftsanbahnung zwischen registrierten Herstellern und registrierten Apotheken.

(2) Der Plattformbetreiber verfolgt das Ziel, allen registrierten Teilnehmern einen diskriminierungsfreien und transparenten Zugang zur Plattform zu ermöglichen. Soweit nicht sachliche Gründe entgegenstehen, erfolgt der Zugang zu den Plattformfunktionen nach einheitlichen Kriterien.

(3) Der Plattformbetreiber übernimmt keine Beratung hinsichtlich der Auswahl bestimmter Hersteller, Produkte oder Bezugsquellen. Sämtliche Einkaufsentscheidungen trifft die Apotheke eigenverantwortlich unter Berücksichtigung ihrer gesetzlichen und pharmazeutischen Verpflichtungen.

(4) Der Plattformbetreiber nimmt keinen Einfluss auf

  • a) die Preisgestaltung der Hersteller,
  • b) die Auswahl bestimmter Vertragspartner,
  • c) die Vertragsbedingungen zwischen Hersteller und Apotheke,
  • d) die Lieferentscheidung des Herstellers oder
  • e) die Einkaufsentscheidung der Apotheke.

(5) Soweit die Plattform Such-, Filter- oder Sortierfunktionen zur Verfügung stellt, dienen diese ausschließlich der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit. Eine Hervorhebung einzelner Hersteller oder Produkte erfolgt ausschließlich anhand objektiver und transparenter Kriterien oder aufgrund einer ausdrücklichen Auswahl durch den jeweiligen Nutzer.

(6) Der Plattformbetreiber gewährleistet keine Mindestverfügbarkeit bestimmter Produkte und übernimmt keine Verantwortung für die wirtschaftlichen Entscheidungen der Plattformteilnehmer.

(7) Jede Vertragspartei bleibt für die Einhaltung der auf sie anwendbaren arzneimittel-, apotheken-, berufs-, wettbewerbs-, kartell-, steuer- sowie datenschutzrechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich verantwortlich.

§ 9 Verfügbarkeit der Plattform

(1) Der Plattformbetreiber bemüht sich um eine möglichst hohe technische Verfügbarkeit der Plattform. Ein Anspruch auf eine jederzeit unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Nutzung besteht jedoch nicht.

(2) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, soweit diese für den ordnungsgemäßen Betrieb oder die Sicherheit der Plattform erforderlich sind.

(3) Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und den Nutzern rechtzeitig angekündigt.

(4) Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, höherer Gewalt, Angriffen auf die IT-Infrastruktur oder sonstigen außerhalb des Einflussbereichs des Plattformbetreibers liegenden Umständen begründen keine Ansprüche der Apotheke.

(5) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einzelne Funktionen der Plattform weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzustellen, soweit hierdurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

§ 10 Haftung

(1) Der Plattformbetreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Plattformbetreibers auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Apotheke regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Plattformbetreibers wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Plattformbetreiber haftet insbesondere nicht für

  • a) die Qualität, Verkehrsfähigkeit oder Lieferfähigkeit der angebotenen Produkte,
  • b) die Richtigkeit der von Herstellern bereitgestellten Produktinformationen,
  • c) Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle,
  • d) das Zustandekommen oder die Durchführung von Kaufverträgen,
  • e) wirtschaftliche Entscheidungen der Plattformteilnehmer oder
  • f) Umsatzausfälle, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Plattformbetreibers.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Plattformbetreiber verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der gesonderten Datenschutzhinweise.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, verarbeitet jede Partei personenbezogene Daten im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Verantwortlichkeit als eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(3) Soweit im Einzelfall eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag einer Vertragspartei erforderlich wird, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Die Apotheke und der Plattformbetreiber verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Nutzungsvertrages zu verwenden.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere technische Informationen über die Plattform, Zugangsdaten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preis- und Produktinformationen, Vertragskonditionen, Absatz- und Einkaufsdaten sowie sämtliche sonstigen Informationen, die ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind oder als vertraulich gekennzeichnet wurden.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,

  • a) die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen allgemein bekannt werden,
  • b) die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • c) die von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden oder
  • d) deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen erforderlich ist.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Nutzungsvertrages sowie für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach dessen Beendigung. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) gilt sie zeitlich unbeschränkt.

§ 13 Laufzeit, Kündigung und Sperrung des Benutzerkontos

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Apotheke kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform oder über die hierfür vorgesehenen Funktionen innerhalb der Plattform kündigen.

(3) Der Plattformbetreiber kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Ein wichtiger Grund liegt für den Plattformbetreiber insbesondere vor, wenn

  • a) die Betriebserlaubnis der Apotheke widerrufen wird oder aus sonstigen Gründen entfällt,
  • b) die Apotheke bei der Registrierung vorsätzlich unrichtige Angaben gemacht hat,
  • c) schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Plattformnutzungsbedingungen verstößt,
  • d) die Plattform zu rechtswidrigen Zwecken nutzt,
  • e) erhebliche Sicherheitsrisiken für die Plattform verursacht oder
  • f) gesetzliche oder behördliche Anordnungen die Beendigung oder Sperrung des Nutzerkontos erfordern.

(6) Unabhängig von einer Kündigung ist der Plattformbetreiber berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren, soweit dies zur Wahrung der Sicherheit der Plattform, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Abwehr erheblicher Risiken erforderlich ist.

§ 14 Änderungen der Plattformnutzungsbedingungen

(1) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, diese Plattformnutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei

  • Änderungen der gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen,
  • technischen Weiterentwicklungen der Plattform,
  • Anpassungen aus Sicherheitsgründen,
  • Erweiterungen oder Änderungen der Plattformfunktionen,
  • Änderungen der Markt- oder Wettbewerbsbedingungen oder
  • Beseitigung nachträglich entstandener Regelungslücken.

(2) Änderungen werden der Apotheke spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform oder über das Benutzerkonto mitgeteilt.

(3) Widerspricht die Apotheke den Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird der Plattformbetreiber in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

(4) Widerspricht die Apotheke fristgerecht, bleibt der Nutzungsvertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Der Plattformbetreiber ist in diesem Fall berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende zu kündigen, sofern ihm ein Festhalten am unveränderten Vertrag unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist die Apotheke Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag der Sitz des Plattformbetreibers.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Plattformnutzungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Plattformnutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, soweit eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig ist. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand: 23. Juli 2026